LKW-Durchfahrtsverbot: Nächste Stufe im Abwehrkampf

Stuttgart-Hedelfingen … Der Hedelfinger Waldheimverein und dessen Vorsitzender Paul Wurm lassen nicht locker. Sie wollen die Containertransporte durch Hedelfingen reduzieren und pochen auf Einhaltung der LKW-Durchfahrtsverbotszone Stuttgart. Der Verein und Wurm haben den prominenten Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler beauftragt und gehen mit dessen Hilfe nun zweigleisig vor, um ihre Interessen durchzusetzen.

Stadtverwaltung schaltet Regierungspräsidium ein

Zum einen hat Kugler mit Martin Schairer Kontakt aufgenommen. Bereits Ende Juni wandte sich der Anwalt an den Stuttgarter Ordnungsbürgermeister. Im Zentrum steht die Frage, wie das Verkehrszeichen auf den Otto-Hirsch-Brücken zu interpretieren ist. Nach Ansicht von Paul Wurm und Roland Kugler verbietet das dortige Sperrschild eine Durchfahrt von Transporten aus dem Stuttgarter Hafen durch Hedelfingen – es sei denn, es handele sich um Lieferverkehr. Die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart hingegen vertritt inzwischen die Auffassung, LKW-Verkehr mit Quelle und Ziel im Hafen sei davon nicht betroffen, dürfe also Hedelfingen für die Passage nutzen.

Am 14. August antwortete Martin Schairer mit einem zweiseitigen Schreiben, in dem er auf die „Historie“ des LKW-Durchfahtsverbots eingeht und die streitige Beschilderung problematisiert. Der Ordnungsbürgermeister räumt ein, dass das Verkehrsschild an den Otto-Hirsch-Brücken durchaus als „neues“ und „von der Zonenregelung losgelöstes Durchfahrtsverbot für LKW in Richtung Hedelfingen und damit quasi den Beginn einer weiteren LKW-Durchfahrtsverbotszone“ interpretiert werden könne – wie es die Bußgeldstelle der Stadt anfangs auch getan habe. Gemeint sei das Schild auf der Brücke als „letzte Möglichkeit“ für von der B 10 kommende Lastwagenfahrer, doch noch „dem LKW-Verbot auszuweichen“. Festlegen will sich Schairer aber nicht. Er hat den Vorgang daher zur Prüfung und Entscheidung dem Regierungspräsidium vorgelegt.

Spediteur abgemahnt, Frist bis 11. September

Doch so lange möchte Paul Wurm nicht warten. Deshalb hat er durch seinen Anwalt eine Spedition aus Stammheim, die seiner Ansicht nach ständig verbotswidrig die an seinem Wohnhaus und dem Hedelfinger Waldheim vorbeiführende Heumadener Straße für den Containertransit nutzt, abmahnen lassen. Fahrten über die Heumadener Straße in Richtung Heumaden sollen unterbleiben, sofern sie nicht Transporten von Gegenständen in die oder aus der Zone hinter dem Verbotsschild auf den Otto-Hirsch-Brücken dienen. Kugler führt Fotos und polizeiliche Ermittlungsergebnisse als Beweise an. In jedem Fall der Zuwiderhandlung soll der angegriffene Spediteur eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro zahlen, außerdem die Anwaltskosten übernehmen. Die Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft am 11. September ab.

Foto oben: Wem verbietet das Verkehrsschild auf den Otto-Hirsch-Brücken was genau? Darüber ist ein Streit entbrannt.

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