Neues Wahlrecht – Was hat sich geändert?
Zur Bundestagswahl 2025 gilt ein neues Wahlrecht. Hintergrund ist das Ziel, die Zahl der Sitze im Deutschen Bundestag zu begrenzen. Mehr als 630 sollen es nicht mehr sein. Im jetzigen Bundestag sitzen 736 Abgeordnete. Die Zahl der Wahlkreise bleibt aber unverändert bei 299. Und es bleibt auch bei Erst- und Zweitstimme.
Wie wird der Deutsche Bundestag zusammengesetzt? Auf seiner Webseite informiert der Deutsche Bundestag über die Wahlrechtsreform 2023 und die neue Verteilung der Sitze auf Kandidaten. Direkt zur Info-Seite geht es hier.
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