P+R-Parkplätze in Stuttgart: Diesel-Fahrverbot wird gelockert

Stuttgart-Heumaden … Der Koalitionsausschuss der Landesregierung hat sich darauf geeinigt, dass 16 P+R-Anlagen des VVS Verbund-Schienennetzes, die in der Umweltzone, aber außerhalb des Stuttgarter Talkessels liegen, für Diesel-Kfz der Euronorm 4/IV mit grüner Plakette vom Fahrverbot ausgenommen sind. Pendler sollen diese in Zukunft anfahren können, um ihre Fahrt dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortzusetzen. Die Ausnahme wird im Rahmen einer Allgemeinverfügung durch die Stadt Stuttgart umgesetzt, d.h. es bedarf hier keiner gesonderten Genehmigung, sondern lediglich des Nachweises, dass das Fahrzeug in einer der freigegebenen P+R-Anlagen abgestellt wird.

P+R-Ausnahmen in der Nähe

Zu diesen Ausnahmen gehört auch der Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Heumaden (Nellinger Straße), der nur rund 300 Meter hinter der Stadtgrenze liegt (siehe WILIH 12.12.2018 und online hier). Von der jetzigen Lockerung des Einfahrverbotes betroffen sind auch folgende P+R-Parkplätze in der Nähe des WILIH-Landes: Ruhbank (Fernsehturm), Degerloch Albstraße, Plieningen, Salzäcker (Möhringen) und Obertürkheim Hafenbahnstraße Nord und Süd.

Darüber hinaus wird die Landesregierung beim Verband Region Stuttgart darauf hinwirken, dass die Zahl der P+R-Parkplätze in der Region Stuttgart erhöht wird. Zudem wird sie die Stadt Stuttgart bitten, eine „Härtefallstelle“ einzurichten. Dort sollen Besitzer von Euro 4 Dieselfahrzeugen, die bislang keine Ausnahme vom Fahrverbot erhalten haben, ihre besondere persönliche Betroffenheit vom Verbot nochmals vorbringen können, sodass diese Fälle erneut bewertet werden.

Formal noch nicht erlaubt

Bis die genannten P+R-Parkplätze von betroffenen Diesel-Fahrern angesteuert werden dürfen, kann es allerdings noch einige Zeit dauern. „Die Stadt prüft derzeit, wie die Umsetzung der Allgemeinverfügung konkret ausgestaltet sein wird. Zu einem Zeitpunkt können wir aktuell noch nichts sagen.“ Dies teilte Stadt-Pressesprecherin Jasmin Bühler auf Anfrage von WILIH mit. Streng genommen gilt für die genannten P+R-Parkplätze – zum Beispiel Heumaden – so lange noch das Anfahrverbot. Ob die Ordnungshüter im Hinblick auf die bereits beschlossene und nur noch formal umzusetzende Lockerung ein Auge zudrücken?

Foto oben: Der Park + Ride-Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Heumaden liegt besonders knapp hinter der Stuttgarter Stadtgrenze.

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