Steinenbergschule: Jetzt einen „Plan B“ entwickeln!
Stuttgart-Hedelfingen … Nachdem die Werkrealschule im Jahre 2013 aufgehoben wurde, lässt sich die Steinenbergschule nicht in eine Gemeinschaftsschule umwandeln. Das sagt das Regierungspräsidium und fordert: Formal müsste sie als solche neu gegründet werden.
Dazu wäre ein Arbeitskreis aus Lehrern der Sekundarstufe I zu bilden. Diese müssten erst einmal gefunden und dann bewegt werden, ein Konzept für eine Gemeinschaftsschule am Steinenberg mit zu entwickeln. Mehr noch: Sie müssten bereit sein, später an dieser Schule zu unterrichten. Idealerweise wären diese Lehrer von umliegenden weiterführenden Schulen abzuwerben. Dieser Prozess dürfte mindesnes zwei Jahre in Anspruch nehmen. Würde man damit sofort beginnen, könnte also frühestens zum Schuljahr 2019/20 am Steinenberg eine Gemeinschaftsschule starten.
Diese faustdicke Überraschung präsentierte Philipp Forstner am 21. Februar den Hedelfinger Bezirksbeiräten in seinem Sachstandsbericht, um den Ende 2016 die Freien Wähler und die CDU gebeten hatten. Der neue stellvertretende Leiter des Stuttgarter Schulverwaltungsamtes schob den Schwarzen Peter dem Regierungspräsidium zu, das nach mehrmonatiger Prüfung zu dem Ergebnis gelangt sei, es handele sich im Hedelfinger Fall um eine Schulneugründung. Warum man die Schulleitung mit ihrem engagierten Vorbereitungsteam dennoch mit großem Aufwand ein pädagogisches Konzept erarbeiten ließ, blieb offen. Ebenso, warum die Behörden danach noch ein Dreivierteljahr brauchten, um sich bewusst zu werden, dass die Voraussetzungen für eine Umwandlung der Steinenbergschule in eine Gemeinschaftsschule von vornherein gar nicht gegeben waren.
Dass die Bezirksbeiräte verärgert reagierten, überraschte nicht. Mit fünf Stimmen von CDU und Freien Wählern gegen drei Ablehnungen von Grünen, SPD und SöS/Linke wurde ein vor Ort formulierter Antrag zur Steinenbergschule verabschiedet. Er lautet: „Der Gemeinderat wird aufgefordert, die aktuelle Beschlusslage unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu überdenken. Um ggf. nicht noch mehr Zeit zu verlieren, soll das Schulverwaltungsamt eine konkrete Planung für den Fall erarbeiten, dass dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule nicht entsprochen wird.”
Mehr hierzu im WILIH vom 1.3.2017 – hier als ePaper zu lesen.
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