Tempo 10 gilt auch für Radfahrer!

Stuttgart-Riedenberg … Seit kurzem steht an der Wendeplatte der Eichenparkstraße dieses Tempo 10-Schild mit speziellem Radsymbol. Was hat das zu bedeuten? Ganz einfach: Auch Radler müssen während der Krötenwanderung im Schneckentempo fahren.

Streng genommen im betreffenden Streckenabschnitt sogar den ganzen Tag. Denn: Die Zeitspanne, die an den anderen Schildern angegeben ist, fehlt hier. Aber das wird wohl kaum jemand kontrollieren wollen. Schließlich ist die Eichenparkstraße ja nicht die Boxengasse der Formel 1.

Von 18 bis 7 Uhr gilt Tempo 10 für alle!

Dabei stehen an der – gefühlt – am dichtesten beschilderten und als Sackgasse endenden Nebenstraße Stuttgarts wirklich sehr, sehr viele Hinweise auf die temporär erlaubte Höchstgeschwindigkeit von nur 10 km/h – die für den Zeitraum von 18 bis 7 Uhr zum Schutz der dort jetzt wandernden Amphibien sowie ihrer menschlichen Beschützer sorgen soll.

Aber – so die Erfahrung – das Tempolimit wird von „sportlich ambitionierten” Radfahern und E-Bikern wohl zunehmend missachtet. Johannes Kälber, der im Stuttgarter Tiefbauamt für den Baubezirk Filder – und damit auch für Krötenschutzmaßnahmen entlang des Eichenhains – zuständig ist, sorgte deshalb pragmatisch und kurzfristig dafür, dass die flotten Radler diesen unkonventionellen Zusatzhinweis erhalten haben.

Übrigens: Tempo 30 darf auf der Eichenparkstraße den ganzen Tag nicht überschritten werden. Ob da Kröten wandern oder nicht. Und das gilt für Auto-, Motorrad- sowie Radfahrer gleichermaßen.

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3 Gedanken zu „Tempo 10 gilt auch für Radfahrer!

  • Das ist mal wieder so typisch für die Stuttgarter Verwaltung. Wenn es um Radverkehr geht, wird einfach irgendetwas hingestellt, völlig egal, ob es der StVO und den gültigen Verwaltungsvorschriften entspricht oder nicht. Das ist nicht pragmatisch, das ist einfach Murks. Was soll diese Kombination aussagen? Tempo 10 nur für Radfahrer? Alle anderen dürfen schneller? Oder, da hier einfach mal wieder was überklebt wurde, gilt das völlig überflüssige Zusatzzeichen gar nicht?

    Das ist nämlich der Hauptgrund, warum Radfahrer immer wieder, wie hier auch, als Gesetzesbrecher angesehen werden. Die Verwaltung würde sich so ein Chaos für den Kfz-Verkehr nie erlauben. Bei Radverkehr: ach egal, fällt schon keinem auf. Wird Zeit, den Zuständigen auf den Ämtern mal die Ohren lang zu ziehen, damit die ihren Job richtig machen.

  • Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Hinweisschild nicht dazu führt, dass im Eichenhain noch mehr Verkehrsteilnehmer vom Typ „Kampfradler“ anzutreffen sein werden. Ein wenig mehr Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme (wohlgemerkt: aller Verkehrsteilnehmer) würde einem gedeihlichen Zusammenleben im Stadtbezirk – nicht nur im Eichenhain! – nicht schaden. Liebe Radfahrende: wie wäre es denn mit einem kurzen Klingelsignal? Sofern man eine Fahrradklingel überhaupt hat. Beim Vorbeibrausen Abstand halten und auch etwas langsamer fahren – zu viel verlangt? Manche halten ja sehr viel Abstand zu den Fußgängern auf den Wegen und fahren einfach querfeldein. Naturschutzgebiet? Na ja, das bischen Magerrasen, wird schon nachwachsen. Für was hat man denn schließlich viel Geld für ein geländegängiges Gefährt ausgegeben? „Ich will Spaß, ich geb Gas.“ Für mich als Fußgänger hört da der Spaß auf!

  • Ja, ist in der Tat so, auch für Radfahrer gibt es Regeln. Die müssten auch im verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren. Machen leider die Wenigsten. Was sie von den Kraftfahrzeuglenkern nicht mögen, tun sie ohne mit der Wimper zu zucken, den Fußgängern an…

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