Wärmewende in Sillenbuch – NaturFreunde üben Kritik

Stuttgart-Sillenbuch … Im Anschluss an die Informationsveranstaltung zur Wärmewende (Stadtbezirk Sillenbuch) der Landeshaupt­stadt Stuttgart, des Bezirksbeirates Sillenbuch und des Amtes für Umweltschutz am 24. April im Gemeindesaal der katholischen Kirchengemeinde St. Thomas Morus hatten die NaturFreunde Sillenbuch am 26. April 2024 zum Diskussionsabend „Wärmewende in Sillenbuch” eingeladen, um weitere den Stadtbezirk betreffende Punkte Themen zu vertiefen. Sie werfen einen kritischen Blick auf die städtische Wärmeplanung.

Karl-Ernst Kappel (Wirtschaftsjurist, Kommunalberater i. R., FB Umwelt der NaturFreunde B.-W.) gab einen Einblick in die Herausforderungen der kommunalen Wärmeplanung/Wärmewende. Neben einem Einblick in verschiedene Fachgesetze wies er dabei insbesondere auf die unterschiedlichen Zieljahre bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität hin: 2050 in der EU, 2045 in der Bundesrepublik Deutschland, 2040 im Land Baden-Württemberg und 2035 in Stuttgart, d.h. in nicht einmal mehr zwölf Jahren. Der Kommunale Wärmeplan zeige insbesondere auch angesichts dieser stark abweichenden Ziele leider keine konkreten Lösungsansätze auf, wie mit den massiven finanziellen Belastungen, die auf Vermietende wie Mietende zukommen, umgegangen werden soll.

Von Helmut Böhnisch, dem ehemaligen Leiter des Bereichs Wärmenetze bei der Klimaschutz- und Energie­agentur BW wurde ein alternativer Planungsansatz für die Wärmewende in Sillenbuch vorgestellt, der insbesondere die Vorgabe des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes aufzeigt, wonach im Rahmen der Wärmeplanung „die für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstigsten Wege zu einer klima­neutralen Wärmeversorgung zu identifizieren“ seien (BTags-Drucksache 20/7818 vom 25.07.2023).

Michael Fuchs, NaturFreunde Sillenbuch-Ostfildern, warf einen Blick zurück auf die bisher nicht von Erfolg gekrönten Bemühungen des Bezirksbeirates Sillenbuch in Sachen Wärmewende und zeigte anhand praktischer Beispiele aus dem Stadtbezirk Sillenbuch zahlreiche Gebiete mit einem sehr hohen Potenzial für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung. Darüber hinaus stellte er die Forderungen der Umweltverbände und Initiativen vom 17. April 2024 vor.

In der anschließenden Diskussion suchten die Anwesenden nach Lösungswegen, wie die Bezirksbeiräte sowie die Stadträte gestärkt werden können, damit sie ihre Rechte und Pflichten gemäß der Gemeindeordnung (GemO) für die Einwohner wahr­nehmen können.

Folgende Punkte wurden festgehalten:

–     Die Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ist als wichtige Angelegenheit, die die Stadtbezirke sehr unter­schiedlich betrifft, gemäß § 65 Abs. 2 der GemO von der Verwaltung in den Bezirksbeiräten öffentlich vorzustellen und zu beraten.

–     Die Netzausbaukonzepte gemäß § 6 Abs. 2 Konzessionsvertrag Strom und Gas sind durch die beiden Netzbetreiber, die Stuttgart Netze GmbH (Strom) und die Netze BW GmbH (Gas) in einer öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage vorzustellen.

–     Die aktuellen Wirtschaftspläne mit Vorausschau der im Allein- oder Mehrheitsbesitz der Stadt stehenden Gesellschaften – hier: Stadtwerke Stuttgart GmbH mit allen Töchtern (SWS) und Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) – sind nach § 144 Satz 1 Nr. 14 GemO i.V. mit § 1 Abs. 3 Nr. 8 GemHVO als Anlagen dem Haushaltsplan beizufügen, damit die Einwohner erkennen können, welche Maßnahmen in ihrem Stadtbezirk in den nächsten Jahren geplant sind.

–     Die insbesondere für eine erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung relevanten Sozialdaten des Stadtbezirks sind vom Statistischen Amt der LHS aufzubereiten und in einer öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats vorzustellen.

Quelle: Michael Fuchs, NaturFreunde Stuttgart e.V., Stadtteilgruppe Sillenbuch-Ostfildern


Den wöchentlichen WILIH-Newsletter kostenlos abonnieren und immer informiert sein! Einfach hier klicken und gleich anmelden, dann bekommen Sie einmal wöchentlich die Themen der Woche frei Haus! Abbestellung jederzeit möglich!


[print-me target=“body“/ title=“Drucken“]

Den wöchentlichen WILIH-Newsletter kostenlos abonnieren!

Einfach hier klicken und gleich anmelden, dann bekommen Sie einmal wöchentlich die Themen der Woche frei Haus!

Unsere WILIH-Garantie:
Abbestellung jederzeit möglich!