Waschbären-Ansiedlung vermeiden!

Ostfildern … Schlafplätze von Waschbären auf Bühnen oder in Gartenhäusern sind keine Seltenheit mehr. „Die meist nachtaktiven Tiere können auch in Hausgärten oder auf Terrassen bei der Nahrungssuche angetroffen werden“, sagt Daniel Ulmer, der Wildtierbeauftragte im Landkreis Esslingen, dem die Stadt Ostfildern angehört. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten folgende Tipps beachtet werden:

Der Waschbär darf nicht direkt gefüttert werden. Er sollte auch keine Nahrungsquellen im Garten finden. Haustiere sollten nicht im Freien gefüttert werden. Auch Igelfutter lockt Waschbären an, selbst ausgebrachtes Vogelfutter und Meisenknödel können für Waschbären eine Nahrungsquelle sein. Fallobst oder reife Früchte sollten entfernt werden. Es hilft auch, Komposthaufen abzudecken und Mülltonnen vorsorglich zu sichern.

Um einen Zugang in Gebäuden zu verhindern, sollten Aufstiegsmöglichkeiten wie Bäume und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, großzügig zurückgeschnitten werden. Mögliche Aufstiege an Fallrohren von Dachrinnen können mit einem glatten Kletterschutz aus Blech oder Kunststoff versehen werden. Einstiegsöffnungen sollten konsequent mit soliden Baumaterialien verschlossen werden. Auf dem Schornstein kann ein stabiles Metallgitter angebracht werden.

Sollte es ein Tier ins Gebäude geschafft haben, kann man es mit Lärm – zum Beispiel einem laut gestellten Radio – und hellem Licht direkt an seinem Versteck vertreiben. Gerüche von Mottenkugeln oder WC-Steinen mag der Waschbär gar nicht. Im Fachhandel sind auch Wildabwehrsprays auf Geruchsbasis oder Ultraschallgeräte erhältlich. Einstiegsöffnungen müssen trotzdem dauerhaft verschlossen werden.

Bei allen Maßnahmen zur Vergrämung müssen die Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt werden. Begegnungen mit Waschbären verlaufen in der Regel friedlich. In die Enge getrieben, kann dieses Wildtier jedoch trotzdem unberechenbar sein, ein Sicherheitsabstand sollte immer gewahrt werden.

Wenn alle anderen Möglichkeiten erfolglos blieben, kann der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde im Landratsamt Esslingen einen Antrag auf die „Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk“, also im Wohngebiet stellen. Der Antragsteller muss über einen Sachkundenachweis Fallenjagd verfügen, einen Jagdschein besitzen oder einen Jäger damit beauftragen. Eine Genehmigung ist aber immer erforderlich. Die Jagdzeit ist derzeit vom 1. August bis zum 28. Februar.

Quelle: Landratsamt Esslingen

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