11. Mai: Öffentliche Bebauungsplan-Erörterung in Heumaden

Stuttgart-Heumaden … Für den Bereich Brunnenwiesen/Schulgärten in Heumaden wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Hierüber beriet am 22. April in öffentlicher Sitzung der Sillenbucher Bezirksbeirat (WILIH 29.4.2015, Seite 12). Am Montag, 11. Mai findet dazu nun eine öffentliche Information und Erörterung statt (18 Uhr: Gemeindezentrum Heumaden-Süd, Bockelstraße 125 A).

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung der Stadt Stuttgart teilt hierzu über das Bezirksamt Sillenbuch offiziell mit:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 28. April 2015 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen:
Stadtbezirk Sillenbuch – Brunnenwiesen/Schulgärten (Heu 63). Im Einzelnen gilt der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 23. Februar 2015.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom 8. Mai bis zum 8. Juni 2015 – je einschließlich – während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart und im Bezirksrathaus Sillenbuch, Aixheimer Straße 28, 70619 Stuttgart zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. In diesem Zeitraum können von der Öffentlichkeit Äußerungen schriftlich vorgebracht werden. Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben.

Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden.

Die Öffentlichkeit wird am Montag, 11. Mai 2015, 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Heumaden-Süd, Bockelstraße 125 A, 70619 Stuttgart über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Hierbei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt): Innerhalb des Plangebietes kommt es immer wieder zu Bauanfragen, die nicht den Zielen der Stadt entsprechen, insbesondere wenn es dabei um eine weitere Bebauung der „freien Landschaft” geht. Daher ist beabsichtigt, das Planungsrecht entsprechend den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans anzupassen. Demnach wird eine weitere Bebauung des Außenbereichs ausgeschlossen. Für das bereits überbaute Gebiet soll der rechtsverbindliche Ortsbauplan 1924/38 durch neues Planungsrecht ersetzt werden. Im faktischen Außenbereich wird der Ortsbauplan 1924/38 aufgehoben, so dass dieser Teilbereich eindeutig der „freien Landschaft” zugeordnet werden kann. Die Planung sieht vor, die Bebauung am Heumadener Osthang dem Bestand entsprechend in ihrer aufgelockerten Struktur zu erhalten und die Ziele der Erhaltungssatzung im alten Ortskern planungsrechtlich umzusetzen.

Öffnungszeiten der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Der barrierefreie Zugang erfolgt über die Töpferstraße. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist mit dem öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen (z.B. S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte, Bus- und Stadtbahnhaltestellen Rathaus).

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