Ab 27. Mai bei der SSB wieder erweiterte Maskenwahl

Stuttgart/Ostfildern … Ab Donnerstag, 27. Mai, können in Fahrzeugen und an Bahnsteigen der SSB wieder alle Arten von medizinischen Masken getragen werden.

Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter 100 liegt, sind in der Landeshauptstadt Stuttgart Öffnungen möglich. Das gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Fahrgäste können von Donnerstag, 27. Mai an, wieder alle medizinischen Masken – neben FFP2- und KN/N95-Masken also auch die sogenannten OP-Masken – verwenden. Geimpfte oder Genesene sind von der Tragepflicht im ÖPNV nicht ausgenommen. 

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) schreibt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 das Tragen von „FFP2- oder vergleichbaren Masken“ im ÖPNV vor. Liegt die Inzidenz fünf Werktage lang stabil unter 100, fällt die FFP2-Pflicht weg, die Pflicht zu einer medizinischen Maske gemäß der Corona-Verordnung des Landes bleibt allerdings bestehen.

Die SSB wird im Fahrgastfernsehen, in der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), in den digitalen Medien, und mit Durchsagen auf die Verpflichtung hinweisen, sich im ÖPNV Mund und Nase mit einer medizinischen Maske wirksam zu bedecken.

Quelle und Foto: SSB

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