Bezirksbeiräte – keine Livestreams aus Sitzungen

Stuttgart … Der Sillenbucher Bezirksbeirat ist bislang der einzige im WILIH-Land, der öffentliche Sitzungen als Videokonferenz abhält. Doch die Öffentlichkeit hat davon wenig. Nur bis zu drei Bürger dürfen nämlich der Konferenz im Bezirksrathaus folgen. Aus dem Stuttgarter Gemeinderat hingegen lassen sich Sitzungen gelegentlich per Livestream am Bildschirm verfolgen. Worin besteht der Unterschied?

Verkürzt gesagt: im Datenschutz. Beide Sitzungsformen seien nicht miteinander zu vergleichen, erklärt Niklas Junkermann. Während bei einer themenbezogenen Sondersitzung des Gemeinderats weitgehend sichergestellt werden könne, dass inhaltlich keine personenbezogenen Daten gestreamt werden, sei dies bei einer Bezirksbeiratssitzung mit vielen verschiedenen Tagesordnungspunkten nicht möglich, beschreibt der städtische Pressesprecher den Unterschied.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht bei der Art der öffentlichen Wahrnehmbarkeit. So dürfen personenbezogene Daten Dritter von einer überschaubaren „Saalöffentlichkeit” – im Sillenbucher Beispiel im Trauraum des Bezirksrathauses – auch per Videokonferenz gehört werden. Derselbe Inhalt, so Junkermann, dürfte aber „noch lange nicht im Internet mit seiner weltweiten Kenntnisnahmemöglichkeit gestreamt werden”.

Ist das denn bei Gemeinderatssitzungen anders? Ja, weist der Stadtsprecher auf einen weiteren Unterschied hin. Bei Livestreams aus dem Gemeinderat dürften nur die Personen übertragen werden, die freiwillig vom Rednerpult aus sprechen. „Spricht ein Redner vom Platz aus, so wird er nicht übertragen.”

Dieser Unterschied könnte bei einer Videokonferenz aber nicht gemacht werden. Würde eine Bezirksbeiratsvideokonferenz live gestreamt, dann wären „stets die gesamte Kachelansicht der Videokonferenz sichtbar und alle Redebeiträge hörbar”. Es gäbe „keine Möglichkeit, situationsbezogen zu entscheiden, ob vom Rednerpult (mit Stream) oder vom Platz aus (ohne Stream) gesprochen wird.”

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