Gericht: Beeinträchtigung durch LKW nicht bewiesen

Stuttgart-Hedelfingen … Das Landgericht Stuttgart hat heute die Berufung des Waldheimvereins Hedelfingen sowie von Paul Wurm gegen das Cannstatter Amtsgerichtsurteil in der Causa Deisser zurückgewiesen. Es sei nicht nachweisbar, dass von den durch Hedelfingen fahrenden LKW eine Beeinträchtigung ausgehe, sagte die vorsitzende Richterin. Auf das LKW-Durchfahrtsverbot wurde nicht eingegangen. Die Revision beim Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Die Urteilsverkündung war für 10 Uhr anberaumt. Kurz nach dem Termin trat die vorsitzende Richterin auf den Flur und war sichtlich überrascht, dass mit Jürgen Lang vom Waldheimverein und zwei Pressevertretern – wohl ungewohnt viel – „Öffentlichkeit” anwesend war.

Die Urteilsverkündung fiel dann auch völlig anders aus, als ein Laie dies aus Fernsehsendungen kennt. Immerhin wurden die drei am Urteil Interessierten in den Gerichtssaal gebeten, in dem schon zwei Anwälte zu einer für denselben Termin angesetzten Verhandlung Platz genommen hatten.

Bereits auf dem Gerichtsflur hatte die vorsitzende Richterin auf die mündliche Verhandlung verwiesen und zusammengefasst, dass keine konkrete Berechtigung zur Klage gesehen werde. Weiteres zur Urteilsbegründung wurde aber nicht vorgetragen. Grund: Beim Landgericht herrsche Anwaltszwang. Deshalb dürfe weder an Klägervertreter Lang noch an die Presse das Urteil heute ausgehändigt werden, hieß es. Dies müsse über die Anwälte der Parteien erfolgen. Die Richterin versprach aber, dass sie das Urteil mit einem Eilvermerk an die Geschäftsstelle des Gerichts weiterleiten werde.

WILIH-Leser wissen gerne eher als andere mehr als andere. Gerne dürfen Sie diesen Beitrag und den WILIH weiterempfehlen!