Glasfaserausbau: Nicht jeder Anschluss ist kostenlos

Stuttgart-Riedenberg/Sillenbuch, [post_published] Der Glasfaserausbau in Riedenberg und Sillenbuch schreitet voran. Allerdings erschließt sich dem Laien oft nicht die Reihenfolge der Bauarbeiten und die Vorgehensweise bei den Hausanschlüssen. Eine Anfrage im Sillenbucher Bezirksbeirat wurde jetzt aber erst einmal zurückgestellt – zu umfangreich, meinte die Mehrheit. Die FrAKTION, die den Fragenkatalog zusammengestellt hatte, will ihre Anfrage nun verdichten. Mit dabei war auch eine Frage nach den Kosten für Haus- und Wohnungsanschlüsse. Hier gibt es wohl nach wie vor offene Fragen.

Die Telekom unterscheidet zwischen Endkunden und Wohnungswirtschaft

WILIH hat bei der Telekom in Bonn nachgefragt und veröffentlicht hier die ausführliche Stellungnahme. Katja Kunicke von der Deutschen Telekom AG, Group Services Corporate Communications, teilt mit, welche Hausanschlüsse kostenlos sind und welche nicht. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser als Endkunden gelten und den Anschluss kostenlos bekommen können. Größere Wohnanlagen hingegen gelten nicht als Endkunden, für sie fallen bei entsprechendem Eigentümerbeschluss Kosten von maximal 300 Euro pro Wohneinheit an, die als Nebenkosten auf Mieter umlegbar sind. Katja Kunicke erklärt die beiden unterschiedlichen Anschlussangebote der Deutschen Telekom:

„Das Angebot zum kostenfreien Hausanschluss ist ein Retail-/Endkundenprodukt: Es greift für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Mieter, wobei dann eine Genehmigung des Eigentümers/der Verwaltung zur Verlegung der Kabel innerhalb des Gebäudes notwendig ist. Es kann entweder ein Hausanschluss beauftragt werden, der in der Regel im Keller endet. Oder es kann ein Wohnungsanschluss in Verbindung mit einem Tarif gebucht werden. Bei diesem wird dann auch der Hausanschluss mitgesetzt. Beide Anschlussoptionen können bis zum 31.12.2022 kostenlos gebucht werden. Das ist sehr wichtig, denn es findet nur dort ein Ausbau statt, wo entweder ein Hausanschluss oder ein Wohnungsanschluss beauftragt werden.

Das andere Angebot (der Wohnungswirtschaft KMU Telekom Deutschland) bezieht sich auf den Ausbau von Glasfaser-Infrastruktur in Mehrfamilienhäusern und größeren Liegenschaften. Dies ist KEIN Endkundenprodukt – eine Beauftragung erfolgt durch die WEG/Hausverwaltung nach Beschluss der Eigentümerversammlung: Ob ein Ausbau zustande kommt, entscheidet alleinig der Immobilieninhaber bzw. die WEG oder die Hausverwaltung in Absprache mit den Wohnungseigentümern. Nach positivem Beschluss der Eigentümergemeinschaft werden die Anschlusskosten auf alle Eigentümer umgelegt und betragen maximal 300 Euro pro Wohneinheit. Diese Kosten kann der Eigentümer über die Nebenkosten umlegen auf den Mieter/Bewohner. Bei dem Ausbau werden dann alle Wohnungen in der/den entsprechenden Liegenschaft/en mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet, ohne dass hierfür ein Tarif geschaltet wird.

Bei diesem Angebot der Wohnungswirtschaft KMU können die Bewohner später wählen, ob sie Magenta TV als Streaming Angebot oder per linearem TV nutzen wollen. Diese Option macht den Wohnungsanschluss noch einmal attraktiver, wenn Eigentümer ihre Wohnung vermieten, denn es lässt dem Mieter die Wahl, wie er fernsehen möchte.

Die Option der Zubuchung des „linearen TV“ gibt es nur beim Abschluss eines Ausbaus mit der Wohnungswirtschaft – im Endkundenvertrieb gibt es diese Möglichkeit nicht.”

Konsequenzen für bisherige Nutzer von Kabelfernsehen

Was bedeutet das für Mieter oder selbstnutzende Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, die bislang Kabelfernsehen hat? Wenn sich die Eigentümergemeinschaft zur Umstellung auf Glasfaser entscheidet und den Kabel-Vertrag kündigt, dann kann der Bewohner nicht nur entscheiden, wie er weiter fernsehen möchte, er muss es sogar selber tun. Und einen entsprechenden Vertrag schließen sowie die monatlichen Kosten für sein Fernseh-Abo bezahlen.

Entweder für sogenanntes lineares TV, also Fernsehen über ein Kabel. Das kann dann das neue Glasfaserkabel der Telekom sein oder das bisherige Kabel des Kabelfernsehanbieters – hier in der Regel Unity Media (ehemals KabelBW, inzwischen fusioniert mit Vodafone). Das Fernsehgerät wird dann weiterhin über eine Steckdose angeschlossen. Oder der Nutzer entscheidet sich für Fernsehen per Streaming, also über einen eigenen Internetanschluss. Für beide Fälle versichert Telekom-Sprecherin Katja Kunicke, dass sich der Kunde frei entscheiden kann, mit wem er einen Vertrag schließt: „Die Telekom ist anbieterfrei und ohne Abnahmezwang.”

Weiterführende Informationsangebote

Interessenten können sich im Telekom Flagshipstore an der Königstraße 34 in Stuttgart persönlich beraten lassen. Oder sich jederzeit online informieren auf www.telekom.de/glasfaser. Am 2. August findet um 19 Uhr eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung für den Glasfaserausbau in Stuttgart Mitte und Süd statt. In einem Live-Stream auf www.telekom.de/glasfaser-events stellen Experten der Telekom das Ausbauvorhaben vor und beantworten im Chat die Fragen der Teilnehmer.

Was die Aufhebung des Nebenkostenprivilegs für Mieter bedeutet und wie sie nach dem Ende der Übergangsfrist ab dem 1.7.2024 den Übertragungsweg ihres TV-Anschluss frei wählen können, wird in einem Artikel der Verbraucherzentrale erklärt, den die Telekom zu diesem Thema empfiehlt (Direkt-Link hier).

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