Kann ein herrenloser Koffer auch einer Dame gehören?

Ein herrenloser Rucksack hat am Stuttgarter Flughafen einen Einsatz der Bundespolizei ausgelöst. Ein herrenloser Koffer schaffte dasselbe am Münchener Bahnhof. In beiden Fällen ging keine Bombe hoch, und die Ursache war wohl die Vergesslichkeit des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder des Besitzers beziehungsweise der Besitzerin (Zum Unterschied zwischen Eigentum und Besitz fragen Sie bitte ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt oder in Ihrer Polizeidienststelle!), der/die sein/ihr Gepäckstück abgestellt und vor der Weiterreise nicht mitgenommen hatte. Kommt vor. Es soll ja auch schon passiert sein, dass Eltern ihr Kind an der Autobahnraststätte vergessen und sich irgendwann gewundert haben, dass vom Rücksitz gar keine Frage mehr kommt, wie lange die Fahrt denn noch dauert. Aber zurück zum stehengebliebenen Gepäck! Warum werden Koffer, Rucksäcke oder dergleichen, die einsam und verlassen irgendwo stehen, eigentlich immer als herrenlos bezeichnet? Ist das nicht diskriminierend? Müsste das nicht einen Einsatz der Genderpolizei auslösen? Denn: Woher wollen die Meldenden eigentlich wissen, dass ein herumliegender Rucksack oder ein einfach so dastehender Koffer herrenlos sind. Und nicht damenlos. Hätten die Polizisten eine Röntgenbrille auf, die es ihnen ermöglicht, den Inhalt eines vereinsamten Gepäckstücks auf geschlechtsspezifischen Inhalt hin zu durchleuchten, dann könnten sie ja auch gleich Entwarnung geben, wenn keine Bombe drin ist, oder?!  Es wird aber stets ein herrenloser Herumstehender gemeldet. Auch wenn sich später herausstellen sollte, dass er einer Dame gehört. Diese Sprachregelung ist doch nicht mehr zeitgemäß!? Aber was könnte man stattdessen sagen? Neutral wäre „menschenlos”. Aber: Kann ein Koffer menschenlos sein, auch wenn er inmitten einer Menschenmenge angetroffen wird? Vielleicht sollte man solche Gegenstände einfach als das bezeichnen, was sie sind: alleinstehend.

Rundgeschaut[post_published] … Die WILIH-Kolumne


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