Knöllchen am Hohlweg – alle vier Minuten ein Verstoß

Stuttgart-Rohracker/Sillenbuch … Am umstrittenen Hohlweg zwischen Rohracker (Sillenbucher Straße) und Alt-Sillenbuch (Buowaldstraße) wurde Ende November zweimal „kontrolliert” – was im Amtsdeutsch „Überwachung Verkehrsverbot VZ 260 / Zusatz: landw. Verkehr frei” heißt. Zusammengerechnet wurden in zweieinhalb Stunden 34 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot geahndet. Zusätzlich sind fünf Autofahrer durch vorzeitiges Wenden einer Kontrolle und damit einem Knöllchen entgangen. Somit fand alle knapp vier Minuten ein Verstoß durch unerlaubten Schleichverkehr statt.

Hedelfingens Bezirksvorsteher Kai Freier gab die Kontrollberichte am 1. Dezember in der öffentlichen Sitzung des Hedelfinger Bezirksbeirates bekannt. Die erste Verkehrsüberwachung fand am „Dienstag, 25.11.2020”, von 7 bis 8.30 Uhr statt*. 19 aus Rohracker und sechs aus Sillenbuch kommende Fahrzeuge befuhren den Hohlweg ohne Berechtigung. Lediglich je zwei aus Rohracker und Sillenbuch kommende Autos waren berechtigt. Drei Fahrzeuge (zwei aus Rohracker, eins aus Sillenbuch) wendeten im gesperrten Bereich. Das Kontrollteam vermerkte dazu: „Die Fahrzeugfahrer/innen gaben u.a. als Grund an, dass sie entweder ihre Kinder in die Schule bringen müssen oder sie heute hier fahren, da der Speidelweg gesperrt ist.”

Die zweite Kontrolle fand am Freitag, 27.11.2020, von 7 bis 8 Uhr statt. Dabei wurden neun Fahrzeuge beanstandet, sechs aus Rohracker und drei aus Sillenbuch kommend. Ein Fahrzeug war berechtigt, den Weg zu befahren. Zwei Fahrzeuge, die aus Rohracker kamen, wendeten im gesperrten Bereich. Dazu vermerkten die Kontrolleure: „1 Fahrzeugfahrer ist bereits bei der 1. Kontrolle am Dienstag, 25.11.2020* beanstandet worden”.

Durch die Schlussbemerkung dürften sich alle Kommunalpolitiker und Bürger bestätigt fühlen, die gebetsmühlenartig häufigere Kontrollen des Durchfahrtsverbotes fordern: „Resultierend aus der hervorgegangenen Kontrolle am Dienstag, den 25.11.2020* befuhren weniger Fahrzeugfahrer den gesperrten Bereich.”

* In den Kontrollberichten ist durchgängig von „Dienstag, 25.11.2020” die Rede. Der 25. November war allerdings ein Mittwoch. Nach der Aktenlage ist damit nicht klar, ob am Dienstag, 24.11.2020, oder am Mittwoch, 25.11.2020, die erste Überwachung stattfand, was aber für die Ergebnisbewertung nicht entscheidend ist, d. Red.

WILIH-Leser wissen gerne eher als andere mehr als andere. Empfehlen Sie diesen Beitrag und den WILIH weiter!