Rundgeschaut 14.9.2016

Obergrenzen

In der Flüchtlingsdebatte wird zur Zeit wieder viel über eine mögliche „Obergrenze” diskutiert. Gemeint ist damit eine Zahl, die nicht überschritten werden soll – in diesem Fall von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen wollen. Eine ähnliche Idee zur Reglementierung hatten jetzt Veronika und Michael Kienzle. Sie prangerten in einem Interview die Verunreinigung der Stuttgarter City durch Tagesbesucher aus der Region an, die sich in der Landeshauptstadt nicht immer zu benehmen wüssten. Mal abgesehen davon, dass eigentlich jeder Zeitgenosse wissen müsste, wo seine (Ober-)Grenze ist – beim Bierkonsoum wie beim anschließenden Bedürfnis, den Gerstensaft nach seiner Umwandlung in Urin wieder abzugeben – und wo eine Grenze überschritten wird (Stichwort: Kinderstube), bedarf eine „Obergrenze” nicht bloß einer Festlegung (Wieviele Flüchtlinge kann ein Land verkraften, wieviele pinkelnde Touristen kann eine Stadt aushalten?), sondern danach auch einer Kontrolle. Dazu braucht man in der Regel Kriterien und Instanzen. So wäre beispielsweise zu definieren, wo gepinkelt werden darf und wo nicht. Mit der Folge, dass Verstöße zu überwachen und zu sanktionieren wären. Man kann sich leicht vorstellen, dass hier ein Regelwerk entstehen kann, das nicht mehr jeder versteht. Und dass eine Kontrollinstanz nötig wird, die leicht unübersichtlich zu werden droht. Was dann wieder Rufe nach „Obergrenzen” laut werden lassen könnte – zur Begrenzung von Paragraphen und Kontrolleuren…