Rundgeschaut 23.3.2016

Umfahren oder Umfahren

Kennen Sie Claus Köhnlein? Er ist „Fahrradbeauftragter” der Stadt Stuttgart. Nein, seine Aufgabe ist es nicht, die städtischen Drahtesel zu warten, Schläuche zu flicken und Ketten zu ölen. Er ist so etwas wie ein Gleichstellungsbeauftragter, nur eben für Fahrräder. Und: Er schmiedet Pläne. Dabei ist er offenbar beseelt von der Vision, die Landeshauptstadt zur Fahrradhauptstadt zu machen. Autos sind dem Zweiradlobbyisten ein Graus. Und erst recht deren Lenker – jedenfalls solange sie am Volant und nicht am Lenker sitzen. Aber, das muss wohl auch Köhnlein akzeptieren: Es gibt auch Menschen, die beides sind – Auto- und Radfahrer. Und diese Multifortbewegungsmittelnutzungsbefähigten kennen die Straße und ihre Gefahren sowohl mit als auch ohne Knautschzone um sich herum. Weshalb sie wissen, dass einem ein Radstreifen auf der Fahrbahn einer vielbefahrenen Straße zwar juristische Vorteile verschaffen mag, man faktisch aber trotzdem das Zeitliche segnen kann. Denn trotz weißer Linie auf der Straße gelingt es nicht jedem Autofahrer, einen Radler zu umfahren. Manchem jedoch das Missgeschick, ihn umzufahren. Weil autofahrende Radfahrer dieses Risiko vielleicht besonders gut einschätzen können, radeln sie lieber abseits von Hauptstraßen. Zum Beispiel auf Gehwegen. Das ist aber gefährlich für Fußgänger. Und daraus zieht Köhnlein den Schluss, Fußgänger könnten vor Radfahrern nur geschützt werden, wenn man Letztere in die freie Wildbahn des Straßenverkehrs zwingt. Makaber: Der totgefahrene Radler gefährdet keine Fußgänger und fährt nicht mehr Auto. Problem gelöst, Vision verwirklicht.