Wildwuchs ist Privatsache!
Stuttgart … Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken dürfen nicht in den öffentlichen Raum hineinwuchern. Gefährdet der Überwuchs die Verkehrssicherheit, muss der Grundstückseigentümer tätig werden. Unterlässt er dies auch nach Aufforderung, kann die Stadt auf seine Kosten den Rückschnitt durchführen lassen.
Die Stadt Stuttgart weist hierauf jetzt wieder hin. In einer Information des Tiefbauamts wird mit genauen Maßen erklärt, was erlaubt ist und was nicht (Link: hier).
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