Zaun-Sabotage im Eichenhain – Stadt erstattet Anzeige
Stuttgart-Riedenberg/Sillenbuch … Die neuen Schutzzäune im Eichenhain wurden an mehreren Stellen durchtrennt. Außerdem wurden städtische Informationsblätter entfernt, die die Maßnahme erklären. Die Stadt Stuttgart lässt beschädigte Zäune reparieren. Wegen Sachbeschädigung erstattet sie Strafanzeige.
Nach den jüngsten Bildern aus dem Eichenhain hat WILIH bei der Stadt Stuttgart nachgefragt, welche Folgen die Sabotage für die Haftungsfrage hat. Und was die Landeshauptstadt tun kann, um weiteren Sabotageakten vorzubeugen.
Wie ist bei durchtrennten Zäunen die Haftungsfrage?
Ist die Stadt dadurch wieder im Obligo? Man denke etwa an den Fall, dass sich Spaziergänger auf eine – nach Beschädigung – nicht mehr eingezäunte Bank setzen und dort durch einen abbrechenden Ast verletzt werden. „Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Eichenhain obliegt dem städtischen Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Dies gilt auch für Flächen, deren Einzäunung mutwillig zerstört wurde”, stellt Oliver Hillinger klar. Der städtische Pressesprecher kündigt an: „Die Reparatur beschädigter Zäune wird daher umgehend beauftragt.”
Erstattet die Stadt bei der Polizei Anzeige?
Ja, teilt Oliver Hillinger mit: „Bei erheblicher Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum der Stadt Stuttgart wird grundsätzlich Strafanzeige gestellt. Dies ist auch im Falle des beschädigten Zaunes im Eichenhain der Fall.”
Was unternimmt die Stadt zur Verhinderung weiterer Sabotage?
„Warnschilder mit ergänzenden Informationen wurden in den letzten Wochen wiederholt am Zaun angebracht”, berichtet Stadtsprecher Hillinger. Allerdings würden die Schilder „regelmäßig mutwillig entfernt, womit vielen Besuchern die Möglichkeit genommen wird, sich über den Grund der Einzäunung zu informieren.” Eine Beschilderung etwa mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr” sei „nach Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart aufgrund der Vielzahl schadhafter Bäume sowie der großen Anzahl an Besuchern nicht ausreichend.”
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