Behindern Altlasten eine Bebauung des Nill-Areals?

Stuttgart-Hedelfingen … Seit fast drei Jahren steht eine Bebauung des Nill-Areals im Raume. Da sich dort aber nichts tut, wurde das Grundstück des früheren Autoverwerters Nill – daher der Name – vor Ort immer wieder als möglicher Standort für Flüchtlingsunterkünfte ins Gespräch gebracht. Zuletzt bei einem Informationstermin an der Dürrbachwiese. Dort hieß es, das Nill-Areal käme wegen Altlasten im Boden nicht in Frage. Was ist dran an dieser Vermutung?

Vertreter der DIBAG (Investor) und Julia Cavcic vom Stuttgarter Amt für Stadtplanung und Wohnen berichteten am 21.6.2022 in der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Hedelfingen über das DIBAG-Projekt auf dem Nill-Areal (WILIH berichtete hier). Seitdem war es ruhig geworden um das Projekt. Zuletzt am 23.7.2024 wurde durch eine Anfrage im Bezirksbeirat daran erinnert, angeblich wurde inzwischen ein Baugesuch eingereicht (Bericht hier). Das ist nun auch schon ein Dreivierteljahr her.

In einem völlig anderen Zusammenhang ließ kürzlich die Information von Daniel Benneweg aufhorchen, das Grundstück käme durch Altlasten im Boden für eine Bebauung nicht in Betracht. Zwar war die von dem Leiter der Stuttgarter Flüchtlingsabteilung bei der Info-Veranstaltung an der Dürrbachwiese getätigte Aussage auf eine von Bürgern angefragte mögliche Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Nill-Areal bezogen. Doch: Würde dies gleichermaßen das Bauvorhaben der DIBAG betreffen?

Eigentlich – so die Hoffnung der DIBAG im Juni 2022 – sollte das Projekt jetzt ja schon fertig sein bzw. bald werden. Wie sieht die Investmentgesellschaft das Hedelfinger Projekt heute? Gibt es tatsächlich ein Altlasten-Problem? DIBAG reagierte auf zwei Anfragen von WILIH gar nicht. Aber die Stadt Stuttgart äußerte sich zum Thema.

„Die Bewertung der Flächen des Nill-Areals aus unserer Altlastendatenbank ergibt, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht für das Grundstück kein Handlungsbedarf besteht”, heißt es in einer Stellungnahme der Landeshauptstadt. Nach Auskunft von Laura Orlik bedeute dies, „zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht von der Fläche keine Gefährdung für Mensch und Umwelt aus, da die Prüfungswerte eingehalten werden”. Die Pressesprecherin der Landeshauptstadt erklärt weiter: „Bei Teilen des Grundstücks muss, im Falle einer Änderung der Exposition, die untere Altlastenbehörde vorab informiert werden. Dies könnte, gegebenenfalls, neue Maßnahmen erfordern. Das könnte beispielsweise bei einer Entsiegelung der Fall sein, wodurch Niederschlagswasser in den Untergrund bis zum Grundwasser sickern kann.”

Das Fazit aus heutiger Sicht der Stadtverwaltung lautet: „Aus bodenschutzrechtlicher Sicht kann mit dem Bauvorhaben also begonnen werden.”


Was ist los im WILIH-Land? Den wöchentlichen WILIH-Newsletter kostenlos abonnieren und immer kompakt informiert sein! Einfach hier klicken und gleich anmelden, dann bekommen Sie einmal in der Woche die Themen der Woche frei Haus! Abbestellung jederzeit möglich!