Hafentransporte vor Gericht – Hoffnung ausgebremst

Stuttgart-Hedelfingen … Seit Jahren regen sich die Hedelfinger darüber auf, dass tagein tagaus schwere LKWs Container aus dem Hafen durch den Ort transportieren. Fahrt nahm das Thema auf, nachdem der Geschäftsführer des Stuttgarter Hafens bei einer Informationsveranstaltung des Bezirksbeirats im Hedelfinger Waldheim auf eine Frage nach Containertransporten und Durchfahrtsverbot keine befriedigende Antwort geben konnte. Vorläufiges Ende der Geschichte ist eine Unterlassungsklage des Waldheimvereins Hedelfingen und von Paul Wurm gegen eine besonders auffällige Spedition mit Hauptsitz in Zuffenhausen. Hierüber wurde nach zwei Terminverschiebungen am 28. Juli endlich im Amtsgericht Bad Cannstatt (Foto) verhandelt. Zur Sache kam man allerdings nicht, weil die zuständige Richterin Zweifel an der Aktivlegitimation der Kläger hat. Kernaussage: Ein Durchfahrtsverbot beziehungsweise ein Luftreinhalteplan diene dem Schutz der Allgemeinheit und nicht dem Schutz eines einzelnen Bürgers. Daher ist mit einer Abweisung der Klage zu rechnen, auch wenn die Richterin eine nochmalige Prüfung der Rechtslage in Aussicht stellte. Das Urteil soll am 8. September verkündet werden.

Der Amtsrichterin ging es zu weit, bei Verstößen gegen ein Duchfahrtsverbot einen Unterlassunganspruch einzelner Bürger gegen den Verursacher zu erkennen. Dies aber hatten die Kläger verlangt. Eher sehe sie die Stadt Stuttgart als Adressaten einer Verwaltungsklage, ließ sie durchblicken. Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt hatte den Waldheimverein und seinen Vorsitzenden Paul Wurm im Vorfeld der Klageerhebung abblitzen lassen. Und Polizeikontrollen blieben aus oder führten zu keinem Ergebnis. Jedenfalls fahren LKWs weiterhin durch Hedelfingen und via Filderauffahrt zur Autobahn, manchmal Stoßstange an Stoßstange.

Kläger-Anwalt Roland Kugler geht es daher vor allem um den Gesundheitsschutz. Und zwar vor allem um den Schutz der Hedelfinger, die entlang der Transitstrecke wohnen. Daran habe auch jeder Einzelne ein Interesse, argumentierte er, und nicht bloß die Allgemeinheit. Ungeklärt blieb, wie oder durch wen denn die Allgemeinheit ihr Schutzinteresse überhaupt durchsetzen könnte.

Der Anwalt der beklagten Spedition, einer GmbH, bestritt zudem die Passivlegitimation seiner Mandantin. Gäbe es überhaupt einen Anspruch, dann nicht gegen die GmbH, sondern allenfalls gegen ihre Fahrer. Deren Arbeitgeber könne aber nachweisen, seine Fahrer belehrt zu haben, nicht durch die umstrittene Umweltzone zu fahren. Und was könne der dafür, wenn seine Mitarbeiter gegen Verkehrsregeln verstießen? Gleichwohl bestritt der Beklagtenvertreter, dass es eine solche Zone überhaupt gibt. Unstreitig war lediglich, dass die Spedition ständig zwischen ihrem Hauptsitz in Zuffenhausen und einer Niederlassung im Stuttgarter Hafen verkehrt, um dort Ladung aufzunehmen und aus Stuttgart herauszubringen.

Dass die Hedelfinger – und die Bewohner in den Nachbarorten auf dem Weg zur Autobahn – wegen einer Rechtsfrage nun weiter Containertransporte erdulden müssen, ist für Kläger Paul Wurm und seinen Anwalt Roland Kugler unbefriedigend. Noch im Gerichtsgebäude wurde über die vorgetragenen Argumente diskutiert und über mögliche Konsequenzen einer zu erwartenden Klageabweisung nachgedacht. Eine hat die Richterin ins Spiel gebracht: Der Bezirksvorsteher könnte aktiv werden, der politische Weg erhöhe vielleicht den Druck auf die Stadt, tätig zu werden. Mögliches Ziel: ein spezielles Durchfahrtsverbot für Schwertransporte. Auf Antrag der SPD hatte vor einem Jahr der Hedelfinger Bezirksbeirat genau dies einstimmig gefordert. Oder gibt es demnächst womöglich Demonstrationen auf der Filderauffahrt, um den LKW-Verkehr auszubremsen? Kann sich die Allgemeinheit so vielleicht Gehör verschaffen? Und da ist da ja noch der Stuttgarter OB-Wahlkampf…

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