Kein Aprilscherz: Kiffen ist keine Bürgerpflicht!

Seit dem 1. April ist Kiffen erlaubt. Stark vereinfacht ausgedrückt. Manch einer, der die lange Diskussion bis zur (Teil-) Legalisierung von Cannabis nicht mitbekommen hat, mag dies im ersten Moment für einen Aprilscherz gehalten haben. Wie die Meldung, dass Andreas Scheuer sein Bundestagsmandat zurückgibt. Was natürlich überhaupt nichts miteinander zu tun hat. Aber es zeigt, dass es bei der Veröffentlichung von Nachrichten auf die Wahl des Zeitpunkts ankommen kann. Zumindest, wenn man Wert darauf legt, dass sie ernst genommen werden. Wobei der Inhalt natürlich auch eine Rolle spielt. Deshalb zurück zum Kiffen! Na ja, was heißt hier „zurück”? Für die allermeisten Bürger ist das Thema neu. In dem Sinne, dass sie noch nie selber gekifft haben. Was sie jetzt dürften. Aber nicht müssen. Auch wenn die überbordende Berichterstattung manchmal einen anderen Eindruck erwecken könnte: Es wird niemand gezwungen zu kiffen. Kiffen ist keine Bürgerpflicht. Noch nicht?! In den ersten Tagen nach der gerne als „Freigabe” bezeichneten Neuregelung in Form des sogenannten Cannabisgesetztes häufen sich sogar Meldungen darüber, wem, wann, wo das Kiffen verboten ist. Aus guten Gründen wird beispielsweise vom Autofahren unter Cannabiseinfluss abgeraten, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sowieso nicht kiffen, wer bekifft zur Arbeit kommt, kann Ärger mit dem Chef bekommen. Gesetzlich definiert ist sogar, dass insbesondere in Sichtweite von Kindergärten, Schulen oder Kinderspielplätzen nicht gekifft werden darf. Deutsch gründlich ist auch festgeschrieben, was als „Sichtweite” gilt: ein Abstand von bis zu 100 Metern. Dem gesetzestreuen Kiffer ist daher zum Mitführen eines Entfernungsmessers zu raten, wie ihn zum Beispiel ambitionierte Golfspieler gerne zum Ermitteln der Entfernung bis zu der Fahne, die das Loch auf dem Grün markiert, in welches der Golfball zu befördern ist, benutzen. Ob dies in bekifftem Zustand besonders gut gelingt, ist unseres Wissens nicht wissenschaftlich belegt. Dass allzu häufiges Verfehlen des Ziels zu vermehrtem oder überhaupt zu Cannabiskonsum verleiten mag, könnte man sich zumindest bei denjenigen vorstellen, bei denen Alkohol als Beruhigungsmittel inzwischen versagt. Übrigens melden sich immer mehr Alkohol ausschenkende Diskothekenbesitzer, Gastwirte und Festzeltbetreiber, die ihr Etablissement zur Tabuzone für Kiffer beziehungsweise Bekiffte erklären. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Rundgeschaut[post_published] … Die WILIH-Kolumne


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