LKW-Kontrollen am Hafen und Großmarkt

Stuttgart-Hedelfingen … Immer wieder kommt aus Hedelfingen die Forderung, vor Ort den LKW-Verkehr zu kontrollieren; Vorreiter ist der Waldheimverein. Grund: Man vermutet illegale Durchfahrten – vor allem zwischen dem Stuttgarter Hafen und der Autobahn A8. Doch nur im Jahr 2019 hat es einmal eine Kontrolle auf der Hedelfinger Filderauffahrt gegeben, die bei der Polizei aktenkundig wurde. WILIH hat deshalb bei der Stadt und beim Polizeipräsidium Stuttgart nachgefragt, wo und wie oft der Schwerverkehr kontrolliert wird. Die Antworten fielen knapp aus.

Die Polizei überwache das LKW-Durchfahrtsverbot im Bereich Hedelfingen „im Rahmen der personellen Möglichkeiten; dies auch als Teil der spezialisierten Verkehrsüberwachung mit ganzheitlichen Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs”, schrieb Martin Thronberens. Das Ergebnis stellt sich aus städtischer Sicht aber mager dar. Der Pressesprecher formuliert: „Die bisherigen Kontrollen ergaben im Bezug auf das LKW-Durchfahrtsverbot (Lieferverkehr frei) keine besonderen Auffälligkeiten.” Die Hedelfinger Filderauffahrt komme für LKW-Kontrollen nicht in Betracht, ergänzt Thronberens: „Auf Steigungsstrecken (Gefälle) können keine technischen Kontrollen durchgeführt werden.” Allerdings behalte die Polizei das Hedelfinger LKW-Durchfahrtsverbot „weiterhin in ihrem Überwachungsprogramm”.

Wie sieht dieses Programm aus? Auf zweimalige Anfrage von WILIH zog Polizeipresseprecher Johannes Freiherr von Gillhausen zunächst in Zweifel, dass die LKW-Fahrt vom und zum Hafen durch Hedelfingen überhaupt unzulässig und damit kontrollwürdig sein könnte. Der Hafen befinde sich doch innerhalb der Umweltzone, somit sei jegliche Fahrt aus dem Hafengebiet – auch durch Hedelfingen – Lieferverkehr und damit frei. Das LKW-Durchfahrtsverbot betreffe die Hedelfinger Filderauffahrt somit nicht bei Fahrten mit Quelle oder Ziel im Stuttgarter Hafengebiet (siehe: LKW-Empfehlungsnetz). Dennoch fänden LKW-Kontrollen im Umfeld von Hedelfingen statt, berichtete der Polizeipressesprecher nach weiterer Recherche. „Relativ viel” werde beim Großmarkt kontrolliert. Kleinere Kontrollen fänden auch immer wieder im Hafengebiet statt, fand von Gillhausen heraus. Beides mehrfach im Monat, meinte der Polizeisprecher – ohne genauere Angaben machen zu können. Kontrolliert werde stets „ganzheitlich” unter Einschluss von Ladung, Bremsen und Wachzeiten. Erfasst würden in der Folge aber nur die Beanstandungen, die zu Anzeigen führen, nicht die Gesamtzahl der Kontrollen oder die Quote von Mängeln.

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4 Gedanken zu „LKW-Kontrollen am Hafen und Großmarkt

  • 4. Irrtum: Wieder ein Denkfehler!

    „…Der Hafen befinde sich doch innerhalb der Umweltzone, somit sei jegliche Fahrt aus dem Hafengebiet – auch durch Hedelfingen – Lieferverkehr und damit frei.
    Das LKW-Durchfahrtsverbot betreffe die Hedelfinger Filderauffahrt somit nicht bei Fahrten mit Quelle oder Ziel im Stuttgarter Hafengebiet (siehe: LKW-Empfehlungsnetz)…“

    Eine ganz klare Falschmeldung:
    Auch in der LKW-Durchfahrtsverbotszone gelten die üblichen Verkehrsschilder, wie Tempo 30, Rotlicht, Einbahnstrasse, Anliegerverkehr frei, landwirtschaftlicher Verkehr frei und Schild 253 (LKW-Durchfahrtsverbot ab 3,5 t).
    Dieses Schild steht beispielsweise beim BurgerKing.

    Was bedeutet das?
    Ich darf (ohne Lieferadresse in der Zone) nicht durch Hedelfingen donnern, sondern muss das LKW-Umfahrungsnetz B10-B313-A8 zum Flugplatz wählen.

    Wenn ich durchfahre (und die Abkürzung nehme) ist das eine Ordnungswidrigkeit, die 75,–EUR + 1 Punkt kostet. Im Wiederholungsfalle verdoppelt sich das Bußgeld auf 150,–EUR.
    Außerdem werden die eingesparten Kosten auch noch zusätzlich als Strafe fällig.

  • 3. Irrtum:

    Auf zweimalige Anfrage von WILIH zog Polizeipresseprecher Johannes Freiherr von Gillhausen zunächst in Zweifel, dass die LKW-Fahrt vom und zum Hafen durch Hedelfingen überhaupt unzulässig und damit kontrollwürdig sein könnte.

    Tatsache ist:
    Die LKW-Fahrten vom Hafen sind dann unzulässig, wenn es kein Lieferverkehr ist.
    Ein Fahrt vom Hafen ohne Entladeadresse in der Durchfahrtsverbotszone ist kein Lieferverkehr, sondern eine Durchfahrt.
    Diese Durchfahrt (Z.B. zum Flughafen) ist eine Abkürzung.
    Klar: Die spart Zeit und Geld (für die Spedition).

  • 2. Irrtum:

    Allerdings behalte die Polizei das Hedelfinger LKW-Durchfahrtsverbot „weiterhin in ihrem Überwachungsprogramm”.

    Das ist eine Falschmeldung.
    Die Polizei macht nix, NULL KOMMA NIX!

  • 1. Irrtum:

    Zitat:
    „… Der Pressesprecher formuliert: „Die bisherigen Kontrollen ergaben im Bezug auf das LKW-Durchfahrtsverbot (Lieferverkehr frei) keine besonderen Auffälligkeiten…”

    Das ist ein Denkfehler.
    Wenn nicht kontrolliert wird, werden doch keine Verstöße aktenkundig.
    Wenn nichts aktenkundig ist, bedeutet das nicht, dass es „… keine besonderen Auffälligkeiten gibt…“, sondern nur, dass man keine besonderen Auffälligkeiten finden wollte.

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