Regeln menscheln nicht

Jeder, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, hat sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Das ist sozusagen das Grundgesetz für jeden, der sich ins mobile Getümmel begibt. Für alle, die diese unterhaltsame Textsammlung nicht auf ihrem Nachttisch liegen oder schon länger nicht mehr darin geschmökert haben: Die allererste Regel lautet „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das ist clever formuliert. Vor-sicht bedeutet: selber aufpassen, dass niemand Rücksicht auf mich nehmen muss, wenn ich mich daneben benehme. Und Rück-sicht: Gnade walten lassen, wenn sich jemand nicht so gut benimmt wie ich beziehungsweise wie ich es gerne hätte. Man könnte jetzt noch über Einsicht, Nachsicht, Absicht, Ansicht… philosophieren, aber dazu steht nichts in der StVO. Worauf es ankommt, auch im Verkehr, ist die Sichtweise. Vorzugsweise die eigene. So handhabt das auch die Stadt Stuttgart. Was nach den Buchstaben des Gesetzes okay ist, das ist eben okay und muss sich keiner anderen Sichtweise stellen. Auch wenn das juristisch okay sein mag, öffnet die normative Kraft des Faktischen oft eine ganz eigene Sicht auf die Dinge. Doch in Stuttgart – so hat man immer wieder das Gefühl – stehen Regeln über allem. Auch über den Menschen? Regeln regeln, aber Menschen menscheln. Deshalb ist die Regel manchmal schöne Theorie, der Mensch mag oder kann sich in der Praxis jedoch nicht dran halten. Da wäre es manchmal gut, über die Gründe nachzudenken.

Rundgeschaut … Die Seite 3 Kolumne aus dem WILIH … 17.7.2019

Lesen Sie hierzu unsere Berichte über die Baustelle zwischen Hedelfingen und Lederberg: hier und hier.