„Straßenstrich” an der neuen Hauptradroute

Stuttgart-Wangen … Die Hauptradroute 2 nimmt langsam Gestalt an. Die Hedelfinger Straße zwischen dem Wangener Marktplatz und dem neuen Kreisverkehr bei den Otto-Konz-Brücken wurde kürzlich neu asphaltiert, dann wurden am rechten Rand Autostellplätze markiert. Links neben ihnen verläuft in einem Abstand von rund einem halben Meter ein durchgehender weißer Streifen auf der Fahrbahn. Was hat dieser „Straßenstrich” zu bedeuten?

Und warum sind die Autoparkplätze auf der gegenüberliegenden Seite der Hedelfinger Straße – von RAN-Tankstelle bis Wilhelmsschule – nicht auf  diese Weise „eingerahmt”? Steffen Frank, beim Stuttgarter Tiefbauamt unter anderem für den Radverkehr zuständig, weiß die Antwort.

Es handele sich um einen „Sicherheitstrennstreifen” zwischen Parkplätzen und Fahrbahn, schreibt er. „Dieser dient dem Schutz der Radfahrer und soll sogenannte ‚dooring zone‘-Unfälle (also Unfälle durch unachtsam geöffnete Autotüren) verhindern. Ein solcher Sicherheitstrennstreifen ist seit einigen Jahren in der Radverkehrsplanung Standard.”

Zur Schulseite erklärt Frank, dort werde „dieser Sicherheitstrennstreifen dagegen nicht benötigt, da durch die dort vorhandenen Baumbeete eine ausreichende optische Trennung zwischen Fahrbahn und Parkplätzen gegeben ist.”

Zusätzliche Sicherheit soll den Radlern eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 geben. Steffen Frank: „Die Radverkehrsführung auf diesem Abschnitt der Hedelfinger Straße erfolgt übrigens im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr und geht mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h einher.”

Dieses Tempolimit gilt natürlich auch für Radfahrer. Und zwar immer, also auch, wenn sich kein Radler die Straße mit den Autos teilt. Da ein Überholen dank der neuen Abstandsregel (1,5 Meter zwischen zu überholendem Fahrrad und Auto) auszuschließen ist, dürfte allerdings so mancher Autofahrer dankbar sein, wenn der Radler vor ihm mit 30 km/h die Pace macht.

Tipps vom ADAC zu diesem Thema finden Sie hier. Der baden-württembergische Landesverband des ADFC informiert zum selben Thema hier.

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3 Gedanken zu „„Straßenstrich” an der neuen Hauptradroute

  • Da wurde entweder nur ein Teil in der Fahrschule vermittelt, oder es ging im Laufe der Zeit etwas verloren. In der StVO wird zwischen Fahrstreifenbegrenzung (links bzw. mittig) und Fahrbahnbegrenzung (rechts) unterschieden. Während die Fahrstreifenbegrenzung als durchgezogene Linie tatsächlich nicht ohne Grund überfahren werden dürfen, wie z.B. blockierter Fahrstreifen, dürfen die Fahrbahnbegrenzungen am rechten Rand durchaus überfahren werden, um beispielsweise anders nicht erreichbare Parkplätze oder Grundstücke zu erreichen. Also alles gut.

    Manche Radfahrer haben übrigens tatsächlich Schwierigkeiten zu erkennen, dass sie Abstand halten müssen von parkenden Autos. Eine Sperrfläche kann aber leider tatsächlich nicht markiert werden, denn diese darf dann auch nicht überfahren werden.

  • Ich bin Anwohnerin. Also die Bedeutung dieses Streifens ist für niemanden erkennbar. Alle Radfahrer fahren genau in diesem engen Stück. Kein Radfahrer fährt mittig auf der Straße, wie vorgesehen. Es sieht ja auch aus wie ein Radweg, bei dem sich bloß keiner Gedanken gemacht hat. … Die Spiegel der Autos ragen in diesen Abgrenzungsstreifen hinein. Ich sehe schon die ersten zerkratzten parkenden Autos, wenn die Radfahrer genau daneben fahren. Auch meinen nun extra die Autofahrer, wenn der Radfahrer auf seinem Radweg fährt, dann kann man doch überholen! Ja, tatsächlich versuchen manche Autos sich vorbeizuquetschen.
    An sich theoretisch eine gute Idee gewesen. Aber da niemand versteht, wie es funktioniert, viel gefährlicher als vorher. Malt Fahrräder direkt auf die Straße, beschildert idiotensicher, aber so war es ein Satz mit x.

  • In der Fahrschule habe ich gelernt, dass eine durchgezogene Linie nicht berührt werden darf. Um die Parkplätze zu erreichen, muss der Autofahrer eine strafbare Verkehrsübertretung in Kauf nehmen oder mit seinem Kraftfahrzeug fliegen? Ein Irrsinnn hoch drei! Vor solchen Maßnahmen sollte bei den Verantwortlichen das Gehirn eingeschaltet werden!
    Dieter Bohnacker
    Hedelfingen

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