Tempolimit für Fußgänger – ein Modell auch für uns?
Da haben die Slowaken was angerichtet! Ab dem kommenden Jahr soll man sich in der Slowakischen Republik als Fußgänger nicht schneller als mit sechs Stundenkilometern fortbewegen dürfen. Isoliert betrachtet, sorgt diese Mitteilung wohl bei vielen für ein breites Grinsen, vielleicht auch für Kopfschütteln. Doch da die Slowakei Mitglied der Europäischen Union ist… Wer weiß, wie lange wir uns über das Tempolimit für „Gehende”, wie der ADAC die Fußgänger nennt, noch unbeteiligt wundern dürfen? Daher sollte die vorbeugende Frage erlaubt sein: Ist das auch ein Modell für uns? Nun ja, die Fußgänger sind ja auch bei uns oft die Schwächsten unter den Schwachen im Verkehrsraum. Sie zu schützen, kann also keine dumme Idee sein. Und genau dies bezweckt die slowakische Neuregelung. Es sind nämlich nicht allein Fußgänger, die sich an Tempo 6 zu halten haben werden. Auch für Menschen, die sich unterstützend irgendwelcher Räder zur Fortbewegung auf dem Bürgersteig oder Gehweg bedienen, soll die Höchstgeschwindigkeit gelten. In der Slowakei übrigens auch für Radfahrer, die – im Gegensatz zu uns, wo nur kleine Kinder und die nur in Begleitung ihrer Eltern auf dem Bürgersteig radeln dürfen – generell auch auf Gehwegen unterwegs sein dürfen. Eine offene Frage ist natürlich: Wie misst man die Geschwindigkeit von Fußgängern? Gilt das Tempolimit nur für Vorwärtslaufende? Oder muss man auch beim Rückwärtsgehen aufpassen? Sollte der Polizist bei der Verfolgung „Tatütata” rufen? Oder darf er dem eiligen Jogger heimlich ein Bein stellen? Folgt die Strafe dann gleich auf dem Fuße? Und wie sanktioniert man Verstöße gegen das Tempolimit? Mit einem Fußgeld?
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