OB-Wahl: Startschuss gefallen

Stuttgart … Der Startschuss für die Oberbürgermeisterwahl am 8. November 2020 in Stuttgart erfolgte am 21. August. An diesem Tag wurde die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im städtischen Amtsblatt ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist begann am 22. August und endet am 12. Oktober 2020 um 18 Uhr. 

Kandidaten können ihre Unterlagen noch schriftlich an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Dr. Martin Schairer, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart (Postfachanschrift 70161 Stuttgart), verschlossen mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ schicken.

Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag zwischen 25 und 68 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie das Grundgesetz anerkennen und dafür eintreten.

Die Wahl findet turnusgemäß statt, da die Amtszeit von Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Ablauf des 6. Januar 2021 endet. Fritz Kuhn hat entschieden, nicht mehr zu kandidieren. Der Oberbürgermeister (m/w/d) ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Stadtverwaltung. Als hauptamtlicher Beamter vertritt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister die Gemeinde. Das Stadtoberhaupt wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl folgt den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Der Gemeindewahlausschuss befindet in einer öffentlichen Sitzung am 13. Oktober darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber, und – falls erforderlich per Losentscheid – in welcher Reihenfolge, für die Wahl zugelassen werden. Diese Liste wird am 15. Oktober im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht. 

Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten können sich voraussichtlich am Dienstag, 20. Oktober, in der Hanns‐Martin‐Schleyer‐Halle öffentlich präsentieren. Die Kandidatenvorstellung wird aufgezeichnet und zeitversetzt auf der städtischen Homepage bis zur Wahl eingestellt.

Sollte am 8. November keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wird eine sogenannte Neuwahl notwendig. Bei dieser Neuwahl genügt die einfache Mehrheit. Die Neuwahl ist für den 29. November festgesetzt. Die Bewerbungsfrist für neue Bewerbungen beginnt am 9. November um 0 Uhr und endet am 11. November um 18 Uhr. Die zugelassenen Kandidaten werden am 19. November im Stuttgarter Amtsblatt bekannt gemacht. Bewerberinnen und Bewerber der ersten Wahl, die in der Einreichungsfrist für die Neuwahl ihre Kandidatur nicht zurückziehen, bleiben auf dem Stimmzettel als Kandidaten stehen.

Neben der formlosen Bewerbung müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen eingereicht beziehungsweise nachgereicht werden: 250 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten auf amtlichen Formblättern, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin und des Bewerbers, laut Gemeindeordnung wählbar zu sein. Unionsbürger brauchen eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie Staatsangehörige ihres Herkunftsmitgliedstaates sind und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

Quelle: Stadt Stuttgart