Bezirksbeiratssitzungen: Coronaregeln nachgeschärft

Stuttgart-Hedelfingen/Sillenbuch/Wangen … Die Stadt Stuttgart will ihre Coronaregeln für öffentliche Bezirksbeiratssitzungen nachschärfen. Ab jetzt soll klar 3G gelten. Für die Bezirksbeiratssitzung heute Abend in Wangen wurde bereits die 3G-Regel angeordnet.

Vor knapp zwei Wochen entbrannte in der öffentlichen Sitzung des Hedelfinger Bezirksbeirats eine Diskussion über die Corona-Maßnahmen der Stadt Stuttgart. Vor einer Woche wurde dies auch in der Ausschusssitzung Wangener Berg thematisiert. Kontrollen gab es nicht, alle bauten auf gegenseitiges Vertrauen. Dazwischen tagte der Sillenbucher Bezirksbeirat per Videokonferenz und verlangte von einem Bürger und drei Journalisten, die die Übertragung im Bezirksrathaus verfolgen durften, sogar 2G plus. Ein breites Spektrum, das die Frage aufwarf: Was soll denn nun gelten? Eine WILIH-Anfrage an die Stadt wurde nach knapp zwei Wochen nun beantwortet. Sie ist im Folgenden im Wortlaut zu lesen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt den Infektionsschutz insgesamt sehr ernst; dies gilt auch für die Sitzungen der Gremien der kommunalen Selbstverwaltung, zu denen auch die Bezirksbeiräte gehören. Allerdings ist die Landeshauptstadt Stuttgart in der Gestaltung der Rahmenbedingungen ihrer Gremiensitzungen nicht völlig frei, sondern muss sich grundsätzlich an die landesrechtlichen Regelungen halten und hat auch das freie Mandat der Gremienmitglieder zu achten bzw. entsprechend zu berücksichtigen.

Nach der bis Dienstag, den 23.11.2021, geltenden CoronaVO der Landesregierung waren die Gremiensitzungen umfänglich privilegiert (3G für niemanden unabhängig von sämtlichen Stufen, keine Maskenpflicht für Teilnehmende sondern nur für Besucher, keine Abstandspflicht etc.). Da die Landeshauptstadt (LHS) ein Tagen ohne Masken nur bei Wahrung eines Abstandes oder eines entsprechenden Schutzes vor Tröpfcheninfektion (z. B. durch Plexiglas) für vertretbar hielt, hat sie die landesrechtliche Regelung um eine für alle Teilnehmenden geltende Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmen ergänzt.

Weitergehenden über die CoronaVO hinausgehenden Maßnahmen, wie z. B. die lokale Verfügung einer 3G-Pflicht für alle Teilnehmenden einer Gremiensitzung (inkl. der Besucherinnen und Besucher und Gremienmitglieder), wurde angesichts der Bedeutung der Teilhabe am demokratischen Prozess und vor allem aufgrund der bisher als durchgreifend anzusehenden rechtlichen Risiken – trotz grundsätzlicher inhaltlicher Unterstützung eines 3G-Konzeptes – bis zu diesem Zeitpunkt nicht näher getreten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass solche Maßnahmen von Seiten der Aufsichtsbehörden für unzulässig angesehen wurden.

Im Rahmen der Änderung der CoronaVO war vom federführenden Sozialministerium beabsichtigt, eine generelle 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher von Gremiensitzungen in die Landesverordnung mit aufzunehmen und für die Alarmstufen auch eine 3G-Regelung für alle Teilnehmenden, also auch die Gremienmitglieder, vorzusehen. Diese Planung wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart sehr begrüßt. Dies wäre die rechtssicherste Möglichkeit zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Teilnehmenden gewesen. Bedauerlicherweise wurde dies völlig überraschend vom Land schließlich doch nicht umgesetzt.

Geblieben ist von diesen Planungen nach der neuen, seit Mittwoch, den 24.11.2021, geltenden CoronaVO nur die nun erstmals für die Alarmstufen eingeführte 3G-Pflicht für Besucherinnen und Besucher. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen (nahezu vollumfänglichen) Privilegierung von kommunalen Gremiensitzungen.

Nachdem sich aber wegen der immer dynamischeren Pandemielage und wegen nicht eindeutiger Signale der Landesregierung die Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit von lokal verfügten 3G-Regelungen auch für Gremienmitglieder im Wandel befindet, beabsichtigt die LHS nun möglichst entsprechende 3G-Regelungen zu verfügen, sobald die aktuelle Haltung der Aufsichtbehörden hierzu geklärt ist.

Herr Erster Bürgermeister Dr. Mayer hat sich diesbezüglich inzwischen an die Führungsebene des Innenministeriums gewandt, um eine definitive Klärung seitens des Landes herbeizuführen, ob eine örtliche Verfügung einer 3G-Regelung für Gremiensitzungen seitens der Landesregierung nunmehr für zulässig erachtet wird, oder nicht. Die LHS ist auf die Antwort des Innenministeriums sehr gespannt und hofft auf eine baldige Reaktion.

Bis dahin muss vor Ort in den Bezirken weiter auf ergänzende freiwillige Maßnahmen der Gremienmitglieder gesetzt werden (die Teilnehmenden aus der Verwaltung, wegen 3G am Arbeitsplatz, und die Besucherinnen und Besucher, wegen der CoronaVO, unterliegen ja inzwischen sowieso der 3G-Pflicht). Durch die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher ist zusammen mit ihren Bezirksbeiräten zudem abzuwägen, ob – unter Beachtung der insbesondere datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen – statt einer Präsenzsitzung nicht auch eine Sitzung des Bezirksbeirats in Form der Videokonferenz vorrangig in Betracht zu ziehen ist.

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