Dürrbachtal – Stadt erklärt Ziele von Flurneuordnung

Stuttgart-Rohracker … Die Stadt Stuttgart untersucht derzeit eine Flurneuordnung beim Dürrbachtal. Umstritten ist in diesem Zusammenhang der Grenzwandel an der Grenze zwischen Wangener Höhe und Rohracker. Ob der historische Weg für eine bessere Zufahrt zu Weinbergen angetatstet werden soll, wird vor Ort intensiv diskutiert. Zumal dort historische Grenzsteine stehen. Nun hat die Stadt Stuttgart ausführlich zu Zielen und Grenzen einer eventuellen Flurneuordnung sowie zum weiteren Verfahrenslauf Stellung genommen.

Grenzsteine sind „Kulturdenkmale” – Beseitigung „keinesfalls”

Zur Begründung für die seit einigen Monaten laufende Prüfung führt die Stadt die mehrfach von Grundstücksbesitzern und Bewirtschaftern an sie herangetragene Bitte an, „die Erschließung für die landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern, um auch zukünftig unter sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine maschinelle Bewirtschaftung der Flurstücke zu ermöglichen”. Allerdings, so heißt es weiter, „sei noch keinerlei Entscheidung getroffen worden.” Sollte sich herausstellen, „dass eine verbesserte Erschließung der an den Grenzwandel angrenzenden, bislang nicht erschlossenen Grundstücke erforderlich werden wird, kommt nur eine behutsame Erschließung in Frage, die nur von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen benutzt werden darf”.

Die Stadtverwaltung bezeichnet Darstellungen hierzu in sozialen Medien als falsch: „Von einer Überbauung des Grenzwandels zu einer Straße oder einem durchgängigen landwirtschaftlichen Weg kann keine Rede sein.” Es sei „selbstverständlich auf die Belange des Denkmalschutzes Rücksicht” zu nehmen. Insbesondere käme „eine Beseitigung von Grenzsteinen … keinesfalls in Frage”. Die historischen Grenzsteine am Grenzwandel seien „Kulturdenkmale” im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Ebenfalls nicht in Betracht käme eine „Überprägung des historischen Grenzwandels”, die dazu führen könnte, dass er als „Kulturlandschaft” nicht mehr erkennbar sei.

Flurneuordnung nur „zu Naturschutzzwecken”!

Zum Hintergrund der laufenden Prüfung verweist die Stadt Stuttgart auf nicht mehr genutzte oder ungepflegte Grundstücke. Die Landeshauptstadt habe deshalb ein „Interesse, nicht mehr genutzte Flurstücke zu übernehmen, zu größeren Einheiten zusammenzulegen und für Naturschutzzwecke zu entwickeln”. Ideal sei eine „großflächige extensive Beweidung”. Kein Interesse hat die Stadt hingegen an einer „Übernahme und Pflege kleiner und vereinzelt im Gebiet liegender Flächen”.

Zur Erreichung dieser beiden Ziele – „Verbesserung der Erschließung” sowie „Zusammenlegung von Flurstücken” – sei eine Flurneuordnung das geeignete Instrument, teilt die Stadt mit. Im Hinblick auf die ökologischen Belange komme allerdings nur eine „Flurneuordnung zu Naturschutzzwecken” in Frage.

Verfahren nur, wenn ein „überwiegender Teil” dafür ist – OB Nopper morgen vor Ort

Ein Flurneuordnungverfahren ist bislang „noch nicht eingeleitet”. Eine schriftliche Umfrage unter betroffenen Grundstückseigentümern wurde inzwischen abgeschlossen. Zu entscheiden sei über die Einleitung eines Verfahrens, so die Stadt, „wenn es sich auf Grundlage der durchgeführten Fragebogenaktion abzeichnet, dass ein überwiegender Teil der Grundstücksbesitzer und Nutzer ein Verfahren befürwortet”. Die Stadt fordert, dass das Verfahren „ergebnisoffen” zu führen sei.

Das Umfrageergebnis wird zur Zeit noch unter Verschluss gehalten und soll in der Sitzung des Bezirksbeirats Hedelfingen am 26. September bekanntgegeben werden. Morgen (6.9.2023, ca. 15 Uhr) steht ein Vor-Ort-Termin mit möglicher Diskussion mit interessierten Bürgern auf dem Programm der Sommertour von Stuttgarts OB Frank Nopper.


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