Arrest im Rathaus – wer wurde dort eingesperrt?

Lebendige Ortsgeschichte (Folge 13). Historisches aus und über Hedelfingen – unterhaltsam erklärt von Hans-Peter Seiler und Michael Wießmeyer, [post_published] … Über Hedelfingen gibt es viel zu erzählen. Besonders gut und gerne tun dies der ehemalige Hedelfinger Bezirksvorsteher Hans-Peter Seiler und Hedelfingens Ortshistoriker Michael Wießmeyer. Seit Jahren begeistern die beiden Hedelfingen-Fans bei Vorträgen und Führungen ein stetig wachsendes Publikum mit ihren Geschichten über die Geschichte des vor gut hundert Jahren von Stuttgart eingemeindeten Neckarvororts. WILIH veröffentlicht hier eine Serie mit vielen interessanten Blicken auf die Historie Hedelfingens. In loser Folge wollen die Geschichten-über-Geschichte-Erzähler Seiler und Wießmeyer an dieser Stelle Lust auf Hedelfingen machen.

Hans-Peter Seiler und Michael Wießmeyer beim Stöbern in historischen Fotos
Hans-Peter Seiler und Michael Wießmeyer beim Stöbern in historischen Dokumenten

Thema dieser Folge: Arrest im Rathaus – wer wurde dort eingesperrt?

Die Rathäuser in Hedelfingen hatten schon immer eine Arrestzelle. Wir haben uns gefragt, wer dort wohl eingesperrt wurde. Die Hedelfinger sind im Grundsatz brave Bürgerinnen und Bürger. Dennoch haben die Architekten der Rathäuser Arrestzellen eingebaut, so auch in dem im Jahr 1910 eingeweihten Rathaus, im dem heute das Bezirksamt untergebracht ist. Das erklärt sich auch damit, dass sich im Rathaus eine Polizeiwache mit 24 Stunden-Betrieb befand. Da bleibt es nicht aus, dass Polizeibeamte zum Beispiel einen Ladendieb, einen Einbrecher oder den Schläger einer Wirtshausrauferei vorübergehend inhaftieren mussten.

Postkartenfoto vom Alten Rathaus Hedelfingen um 1900
Das Alte Rathaus an der Heumadener Straße um 1900

Im Alten Rathaus, das baufällig und eng war, waren die Arrestzellen sicher noch kleiner und unbequemer. Die Pfarrer und eifrige Kirchgänger sorgten dafür, dass die Arrestzellen nicht unbesetzt blieben. Pfarrer Theurer konnte die „verdorbene und freche und verwahrloste Jugend“, wie er selbst sagte, gar nicht leiden. Großzügig verteilte er heftige Tatzen (Schläge mit einem Stock auf die ausgestreckte Hand). Auch sein Vorgänger, Pfarrer Kachel, war streng und anzeigefreudig. Seit Jahrhunderten schmückte der Konfirmandenjahrgang ihre Kirche. 1887 hatten sich alle viel Mühe gegeben, und es waren besonders schöne Girlanden und Kränze geworden. Aber nachdem Pfarrer Kachel erfuhr, dass die Buben Blumen und Buchs vom „Schlößle“ gestohlen hatten, wurden alle Kränze und Blumen aus der Kirche entfernt – eine absolut ungeschmückte Kirche war das Resultat.

Zuständig für solche Anzeigen war der Schultheiß (heute Bürgermeister) des Ortes als Ortspolizeibehörde. War man mit den Entscheidungen des Schultheißen nicht einverstanden, konnte der Verurteilte Rechtsmittel beim Amtsgericht einlegen.

So ist überliefert: Eine polizeiliche Strafverfügung des Schultheißenamtes Hedelfingen, verhandelt am 17. Juli 1886 in der Strafsache gegen den ledigen Weingärtner Friedrich B., geboren am 16. Juli 1867 in Hedelfingen, Sohn des Johannes B., Weingärtner hier, belegt, dass durch die Anzeige des Pfarrers von hier festgestellt ist, der Beschuldigte habe vor Beginn der Predigt, jedoch während des Gottesdienstes am Himmelfahrtsvormittag, dem 3. Juni dieses Jahres, durch Rauferei in der Kirche groben Unfug verübt. 

Strafverfügung wegen groben Unfugs aus dem Jahr 1886
Grober Unfug wurde 1886 mit drei Mark bestraft

Schultheiß Funck verfügte eine Geldstrafe von drei Mark. Für den Fall, dass die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt eine Haftstrafe von einem Tag in Kraft. Der Beschuldigte ist auch zum Ersatz der Kosten verpflichtet und hat die Kosten der Strafvollstreckung zu tragen. Das war zur damaligen Zeit eine hohe Strafe, die der 19-jährige vermutlich nicht so ohne weiteres bezahlen konnte. 

Wir haben auch noch von einem Schulschwänzer zu berichten. Der kleine David F. blieb unentschuldigt am 11. März 1883 der Schule fern. Wo käme man hin, wenn man den Verstoß nicht ahnden würde. Der Ortsschulaufseher K. brachte das Versäumnis zur Anzeige. Die polizeiliche Strafverfügung des Schultheißenamts Hedelfingen vom 2. April 1883 verfügt, dass David F. wegen Schulgesetzübertretung zu der Geldstrafe von einer Mark verurteilt wird. Sollte die Mark nicht bezahlt werden, tritt an ihre Stelle eine Haftstrafe von einem Tag. Auch die Kosten des Verfahrens sind zu übernehmen. 

Übrigens: Schule schwänzen ohne Entschuldigung könnte auch heute noch mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Eine weitere polizeiliche Strafverfügung des Schultheißenamts Hedelfingen vom 21. Juli 1887 belegt: „In der Strafsache gegen den ledigen David Konrad W., geboren den 9. Januar 1865 in Hedelfingen, Sohn des Johann Christian W. Hier wird in Erwägung, dass durch die Anzeige des Landjägers W. in Cannstatt und des Polizeidieners L. von hier festgestellt ist: Der Beschuldigte habe am Sonntag, den 17. dieses Monats, zwischen 11 und 12 Uhr durch Streithändel auf der Ortstraße Ruhestörung und groben Unfug verübt.“ Auch hier verfügte Schultheiß F. drei Mark Geldstrafe oder einen Tag Haft. Man kann annehmen, dass mangels Geld lieber der Tag in der Arrestzelle verbracht wurde.

Das Schultheißenamt Hedelfingen protokollierte, dass drei Bürger (Kirchengesangsvereinsmitglieder), nämlich Totengräber H., Herr M. und Weingärtner Z. folgende Beschwerde vorgetragen haben:

„Der ledige Friedrich B., Sohn des Johannes B., habe heute Vormittag bei ihrem Eintritt in die Kirche mit ausgebreiteten Ellenbogen die Sitzplätze unter der Orgel gegen ihre Platznahme zu verteidigen gesucht und hierbei aber seinem Nebenmann Sch., ledig, den er zum Schweigen bringen wollte, mit geballter Hand kräftig auf den Kopf geschlagen.

Da ähnliche Vorgänge fast alle Sonntage in der Kirche unter der ledigen Jugend sich entwickeln, wodurch den Kirchenbesuchern grobe Ärgernisse gegeben werden, so bitten obige drei Männer den Schultheißen um angemessene Bestrafung des Kirchenstörers Friedrich B. 

Hochachtungsvoll

Hedelfingen, 3. Juni 1886 

gezeichnet U.“

Die freiwillige Gerichtsbarkeit durch Friedensrichter zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wurde bis in die 1970er Jahre noch von Bezirksvorstehern der Stadtbezirke ausgeübt, so auch vom früheren Hedelfinger Bezirksvorsteher Heinz Weber (1972-2002). Es wurde durch den unabhängigen Bezirksvorsteher versucht, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und einen Kompromiss zu finden, mit dem beide leben konnten. Diese Funktion gibt es heute nicht mehr. Wer jetzt sein Recht durchsetzen will, der muss den Rechtsweg beim Amtsgericht gehen. Die Arrestzelle im Rathaus gibt es nicht mehr. Sie ist in ein Büro umgebaut worden.

WILIH dankt Hans-Peter Seiler und Michael Wießmeyer für diese Geschichte. Die historischen Fotos und Dokumente stammen aus dem Fundus des Alten Hauses Hedelfingen.

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